Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 28. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software FangBuch, bestehend aus der mobilen Anwendung und dem zugehörigen Onlinedienst (zusammen „FangBuch“).
Anbieter ist die Schmitt + Woitschach Solution GbR, Schulberg 1, 38387 Söllingen (nachfolgend „Anbieter“). Die vollständigen Anbieterangaben finden Sie im Impressum.
Vertragspartner des Anbieters ist der Angelverein, der FangBuch für seine Mitglieder einsetzt (nachfolgend „Verein“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine und andere Organisationen, nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
Mitglieder des Vereins nutzen FangBuch im Rahmen der Lizenz ihres Vereins. Zwischen einzelnen Mitgliedern und dem Anbieter kommt kein eigener entgeltlicher Vertrag zustande.
Abweichende Bedingungen des Vereins werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
FangBuch ist ein digitales Fangbuch für Angelvereine. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:
- Erfassung von Fängen mit Gewässer, Fischart, Maßen, Zeitpunkt und Foto,
- Verwaltung von Gewässern, Fischarten und Mitgliedern des Vereins,
- Auswertungen und Statistiken,
- Ausleitung der erfassten Daten als Bericht,
- Nutzung der mobilen Anwendung ohne bestehende Internetverbindung; die Daten werden bei nächster Gelegenheit mit dem Onlinedienst abgeglichen.
Der Anbieter entwickelt FangBuch fortlaufend weiter. Einzelne Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen, solange der vertraglich geschuldete Kern der Leistung – die Erfassung und Auswertung von Fängen für den Verein – erhalten bleibt.
Der Betrieb erfolgt auf Servern der Host Europe GmbH. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 3 Registrierung und Zustandekommen des Vertrags
Die Nutzung setzt ein Benutzerkonto voraus. Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen; Änderungen sind im Konto zu pflegen.
Mit dem Anlegen eines Vereins in FangBuch beginnt die kostenlose Testphase nach § 4. Ein entgeltlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Vereinsadministrator eine Lizenz bestellt und der Anbieter die Bestellung bestätigt.
Zur Bestellung von Lizenzen sind ausschließlich Vereinsadministratoren berechtigt. Der Verein trägt dafür Sorge, dass nur berechtigte Personen diese Rolle innehaben.
§ 4 Kostenlose Testphase
Jeder neu angelegte Verein erhält eine kostenlose Testphase von 14 Tagen für bis zu 5 Nutzer. Maßgeblich ist der beim Start der Testphase in FangBuch angezeigte Umfang; Dauer und Nutzerzahl werden dort vor Beginn ausgewiesen. Die Testphase kann je Verein nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die Testphase endet automatisch mit Fristablauf. Sie geht nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement über; es ist keine Kündigung erforderlich. Nach Ablauf sind die erfassten Daten nicht mehr über die Anwendung zugänglich, bleiben aber nach Maßgabe von § 11 gespeichert und werden bei einer späteren Lizenzierung wieder verfügbar.
§ 5 Lizenz, Nutzerplätze und Laufzeit
Die Lizenz wird je Nutzerplatz vergeben. Die Anzahl der gebuchten Plätze bestimmt, wie viele Mitglieder der Verein gleichzeitig in FangBuch führen kann.
Die Laufzeit einer Lizenz beträgt 365 Tage ab Freischaltung.
Es findet keine automatische Verlängerung statt. Die Lizenz endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Fortsetzung erfordert eine neue Bestellung.
Während einer laufenden Lizenz können zusätzliche Plätze bestellt werden (Aufstockung). Zusätzliche Plätze werden anteilig für die verbleibenden Tage der laufenden Lizenz berechnet und enden gemeinsam mit dieser.
Die Zahl der gebuchten Plätze kann nicht unter die Zahl der aktiven Vereinsmitglieder gesenkt werden. Der Verein hat gegebenenfalls zuvor Mitgliedschaften zu beenden.
§ 6 Preise, Zahlung und Freischaltung
Der Preis beträgt 2,00 EUR je Nutzerplatz und Jahr. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung in FangBuch angezeigte Preis; dieser wird vor Abgabe der Bestellung als Gesamtbetrag ausgewiesen.
Der Anbieter ist Kleinunternehmer beziehungsweise weist die Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Vorgaben aus; die im Bestellvorgang angezeigte Betragsangabe ist maßgeblich.
Die Zahlung erfolgt derzeit ausschließlich per Überweisung. Mit der Bestellung erhält der Verein die Bankverbindung und einen Verwendungszweck. Der Verwendungszweck ist bei der Überweisung anzugeben, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.
Die Freischaltung der bestellten Plätze erfolgt, nachdem der Anbieter den Zahlungseingang bestätigt hat. Bis dahin bleibt die Bestellung offen.
Weitere Zahlungsarten können künftig angeboten werden. Sie stehen erst zur Verfügung, wenn sie im Bestellvorgang auswählbar sind.
§ 7 Pflichten des Vereins und seiner Mitglieder
Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Besteht der Verdacht einer unbefugten Nutzung, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
Der Verein und seine Mitglieder verpflichten sich, FangBuch nicht rechtswidrig zu nutzen, insbesondere keine rechtsverletzenden Inhalte einzustellen und die Sicherheit des Dienstes nicht zu beeinträchtigen.
Für Inhalte, die Mitglieder in FangBuch einstellen – insbesondere Fangdaten und Fotos – sind die Einstellenden verantwortlich. Der Verein stellt sicher, dass die geltenden fischereirechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
FangBuch ersetzt kein gesetzlich vorgeschriebenes Fangbuch, soweit die jeweilige Landesgesetzgebung eine bestimmte Form verlangt. Die Prüfung obliegt dem Verein.
§ 8 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst durchgehenden Betrieb des Onlinedienstes, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote.
Wartungsarbeiten, Störungen bei Vorleistern sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.
Die mobile Anwendung ist so ausgelegt, dass Fänge auch ohne Verbindung zum Onlinedienst erfasst werden können.
§ 9 Daten des Vereins
Die vom Verein und seinen Mitgliedern eingestellten Daten bleiben dem Verein zugeordnet. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich, um den Dienst zu erbringen.
Der Verein kann seine Daten jederzeit über die Ausleitungsfunktion von FangBuch exportieren. Es wird empfohlen, vor Ablauf einer Lizenz einen Export zu erstellen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Verein zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. § 9 Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 11 Vertragsende und Löschung
Der Vertrag endet mit Ablauf der Lizenzlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 5).
Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Verein trotz Hinweises erheblich gegen § 7 verstößt.
Nach Vertragsende bleiben die Daten des Vereins zunächst gespeichert, damit eine erneute Lizenzierung nahtlos anschließen kann. Der Verein kann die Löschung seiner Daten jederzeit in Textform verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsumfangs erforderlich ist und der Verein dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen werden dem Verein mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Verein nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Verein, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Verein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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